Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus
Ja, es fällt eine Erstattungsgebühr von CHF 10 an.
Nein, die Branchenorganisation (Alliance SwissPass) hat beschlossen, auf nationaler Ebene keine weiteren Kulanzmassnahmen zu ergreifen.
Auch bei den 18 Tarifverbünden sind derzeit keine Kulanzmassnahmen vorgesehen. Bezüglich Kündigung respektive Erstattung von Fahrausweisen gelten die regulären Tarifbestimmungen.
Die Kündigung können Sie bei jeder Verkaufsstelle vornehmen.
Nein, eine Unterbrechung/Hinterlegung ist bei Libero Abos nicht möglich. Die Berechnung der Jahresabos berücksichtigt Ferien und längere Abwesenheiten in dem der Preis auf 10 Monatsabos basiert = 2 Monate gratis.
Möchten Sie Ihr Libero Abo vor Ablauf kündigen? Dann können Sie Ihr Libero Abo jederzeit bei einer Verkaufsstelle vorzeitig kündigen.
Das Libero Abo wird jedoch nicht automatisch verlängert. Daher müssen Sie nichts unternehmen, wenn Sie dieses nicht verlängern möchten.
Ja, der erste Gültigkeitstag des noch nicht gültigen Libero Abos kann verschoben werden. Melden Sie sich per E-Mail oder persönlich bei einer Verkaufsstelle.
Das Libero Abo kann wie gewohnt online in den Webshops, am Automaten oder bei einer Verkaufsstelle gekauft werden.
Sie können das Libero Abo vor Ablauf bei einer Verkaufsstelle kündigen.
Das Libero Abo wird nicht automatisch verlängert. Daher müssen Sie nichts unternehmen, wenn Sie dieses nicht verlängern möchten.
Eine pro rata Erstattung ist mit der entsprechenden Berechtigung, z. B. mit einem Arztzeugnis über die Reiseunfähigkeit, bei einer Verkaufsstelle möglich.