P+R Neufeld
Inhaber eines gültigen Parkscheins dürfen 4 Kurzstreckenfahrten ab oder zur Haltestelle „Neufeld P+R“ ausführen.
Als Parkschein gelten Kurzparktickets, Dauerparkkarten und gestempelte Zusatztickets für Wertkartenbesitzer.
Inhaber eines gültigen Parkscheins dürfen 4 Kurzstreckenfahrten ab oder zur Haltestelle „Neufeld P+R“ ausführen.
Als Parkschein gelten Kurzparktickets, Dauerparkkarten und gestempelte Zusatztickets für Wertkartenbesitzer.